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Vertragsrecht
Zu Vertragsrecht zählen nicht nur handelsrechtliche Themen, die in 1. Linie den Unternehmer betreffen (beispielsweise Baurecht, Architektenrecht, Vertragsrecht), sondern auch das Kaufvertragsrecht aus dem alltäglichen Bereich.
Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Vertragsrecht häufig falsch eingeordnet wird. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht nur eine bestimmte Anzahl von Vertragstypen vor (so genannter numerus clausus der Vertragstypen), unter welche der jeweilige Sachverhalt jeweils passen muss. Von entscheidender Bedeutung ist daher die richtige Einordnung des Sachverhalts in die vom Gesetz vorgegebenen Vertragstypen, weil die Ansprüche und Rechtsfolgen vollkommen unterschiedlich sind.
Daher spielt auch die richtige Wahrung der Rechte eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Ansprüche verfallen oder richtig und rechtzeitig geltend gemacht worden sind. Gerade dabei unterlaufen nicht nur Laien, sondern auch Fachleuten mitunter eine Vielzahl von Fehlern, die vermieden werden müssen.
Beispielsweise im Kaufvertragsrecht muss vor der Ausübung von Gewährleistungsrechten regelmäßig eine (nachweislich zugegangene) Aufforderung der Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung erfolgen. Scheitert es bereits daran (oder nur an der Nachweisbarkeit des Zugangs), ist das Scheitern eines gerichtlichen Verfahrens bereits vorprogrammiert.
Gleich, welche Probleme Sie haben,fragen Sie uns um Rat, wir helfen gerne und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte richtig und rechtzeitig wahrnehmen.





