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Automobilrecht Mülheim

Wir sind seit vielen Jahren für eine Vielzahl von Autohändlerntätig, sowohl im Inland, als auch im Ausland. Zu unseren Mandanten zählen, beziehungsweise zählten auch große Autoauktionshäuser sowie Großhändler im europäischen Ausland.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf Händlerseite stehen wir aber auch gerne den zumeist unerfahrenen Käufer beratend und im gerichtlichen Verfahren zur Seite. Wir kennen die Argumentation der Gegenseite bestens, können Sie also auch als Käufer hervorragend vertreten und mit brauchbaren Argumenten Tricks der Verkäufer vorbeugen.

Im Kaufvertragsrecht muss vor der Ausübung von Gewährleistungsrechten regelmäßig eine (nachweislich zugegangene) Aufforderung der Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung erfolgen. Scheitert es bereits daran (oder gegebenenfalls an der Nachweisbarkeit des Zugangs), ist das Scheitern eines gerichtlichen Verfahrens ebenfalls bereits vorprogrammiert. Regelmäßig kann der Käufer nicht einmal genau sagen, mit welcher Person er auf Verkäuferseite gesprochen hat.

Dies ist nur eines einer Vielzahl von Beispielen, bei denen die Wahrung von Rechten aus rein formalen Gründen scheitert. Die Rechtsprechung ist auch keineswegs so eindeutig, wie es häufig propagiert wird. Denn die Gesetzesänderung in § 476 BGB führt keineswegs zwingend zum Prozesserfolg.

Einerseits muss ein Mangel keineswegs auch ein Mangel im Sinne des Gesetzes sein und liegt auch hier häufig das Problem, warum Verfahren zum Erfolg geführt werden können oder gegebenenfalls nicht.

Rechtsanwalt Dr. Keller ist Mitglied auch in einer französischen Vereinigung von Rechtsanwälten im Automobilrecht und seit Jahren auf diesem Gebiet erfahren, da wir auch ausländische Gesellschaften bei dem inländischen Erwerb von Fahrzeugen und der Geltendmachung von Rechten gegenüber dem deutschen Händler vertreten. Wir stehen Ihnen also auch Ihnen gerne helfend zur Seite!