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Am 18.4.2011 hat das Arbeitsgericht Duisburg entschieden - 3 Ca 436/11, 3 Ca 376/11 und 3 Ca 396/11, dass außerordentliche Kündigungen gegenüber 3 Arbeitnehmern des katholischen Klinikums Duisburg unzulässig sind, weil aufgrund einer Dienstvereinbarung als Gegenleistung für einen Verzicht auf Weihnachtsgeld ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahresende ausgeschlossen sind. Insgesamt 20 Beschäftigte haben sich gerichtlich gegen die Kündigungen gewandt, weitere Verhandlungen folgen Anfang Mai 2011, unter anderem am 5.5.2011.
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