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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Maklerlohn verwirkt sein kann, wenn in der Reservierungsvereinbarung unzutreffende Angaben gemacht werden. Beispielsweise soll dies danach schon bei der Ankaufsvereinbarung in der Formulierung „rechtsverbindlich“ in einer Reservierungsvereinbarung liegen und/oder einer erfolgsunabhängigen Zahlungsverpflichtung in Höhe eines das übliche Maklerhonorar deutlich überschreitenden Betrages und/oder dass der Kaufpreis nicht mehr verhandelbar sei.
Sie sollten also Ihre Formulare rechtlicher Überprüfung unterziehen, um nicht Ihre Vergütung zu gefährden.
BGH vom 17.10.2018 – I ZR 154/17 Erwerb durch Dritten
Grundsätzlich kommt es bei dem Erwerb eines anderen Inhalts oder durch einen anderen Erwerber darauf an, ob das Geschäft wirtschaftlich identisch ist und dem Kunden der Vertragsschluss wirtschaftlich ähnlich zugutekommt wie ein eigener. In einem Fall, in dem der Sohn der Kundin erwarb, reichte diese verwandtschaftliche Beziehung dem BGH nicht aus, weil die Beklagte das erworbene Objekt nicht ganz oder teilweise selbst nutzte.
BGH vom 21.11.2018, I ZR 10/18 Erwerb durch Dritten (gesellschaftsrechtliche Bindung)
Bei einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen Käufer und dem Kunden des Maklers kann wirtschaftliche Identität bestehen. Der BGH hat jedoch entschieden, dass dies nicht gilt, wenn der Makler der Makler des Verkäufers (und nicht derjenige des Käufers) ist.
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