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BAG v. 25.4.2018, 2 AZR 611/17 zur Verdachtskündigung im Arbeitsrecht

1. Im Rahmen der für eine Verdachtskündigung notwendigen Arbeitnehmeranhörung ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen (dringenden) Verdacht hat und ihm diesen explizit mitteilt.

2. Zumindest aus den Umständen der Anhörung muss für den Arbeitnehmer jedoch erkennbar sein, welchen Sachverhalt der Arbeitgeber für aufklärungsbedürftig hält, dass hierbei auch die Verantwortung des Arbeitnehmers in Erwägung gezogen wird und ihm daher die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Verdachtsmomenten gegeben wird.

 

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