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Mit Urteil vom 13. März 2018 hat der BGH Vorschriften aus dem Aktiengesetz im GmbH-Recht für analog anwendbar erklärt. Der Liquidator hafte auch nach Abschluss der Liquidation einem Gläubiger unmittelbar, wenn er eine Forderung unberücksichtigt lässt, jedenfalls dann, wenn es sich um den einzigen Gläubiger handelt und das Vermögen der GmbH zur Befriedigung ausgereicht hätte.
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