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Der BGH hat mit Urteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 die Kündigung einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife für rechtmäßig befunden.
Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die 10-Jahresfrist abgelaufen und Zuteilungsreife vorliegt oder möglicherweise nur fingiert wird. Auch dies wird von Bausparkassen teilweise bei Ansparung behauptet, um sich durch Kündigung der weiteren Vertragserfüllung zu entziehen.
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