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Der BGH hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. | BGH 11. Zivilsenat | XI ZR 552/15.
Für Kfw-Förderdarlehen ist in Verträgen vor dem 11.06.2010 ein zusätzliches Entgelt zurückzugewähren (BGH vom 16.02.2016, XI ZR 26/15), während dies auf danach abgeschlossene Verträge nicht übertragen werden kann (BGH vom 16.02.2016, XI ZR 454/14).
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