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Mit Urteil vom 27.1.2015 – XI ZR 174/13 hat der BGH entschieden, dass die Klausel “ Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ in AGB der Banken unwirksam ist. Damit benachteilige die Bank die Kunden unangemessen, beispielsweise, weil auch Korrekturposten danach kostenpflichtig sein, obwohl diese möglicherweise auf einem Fehler der Bank beruhen. Damit kann der Kunde eine Korrekturabrechnung und Erstattung ihm berechneter Entgelte verlangen. Fragen Sie uns um Rat, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Genauso entschied derselbe Senat erneut zu dem Aktenzeichen XI ZR 434/14 für die Klausel Entgelt“ pro Buchungsposten“ im Falle eines gewerblichen Unternehmers. Dieser konnte sieben 77.600, – Euro an Entgelten zwischen 2007 und 2011 zurückfordern.
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